Architektur

Von der Ideenfindung bis zur Fertigstellung

Es gibt einen klaren Ablauf, der den Bau eines Gebäudes von Anfang bis zur Schlüsselübergabe strukturiert. Dieser Ablauf lässt sich in die 9 Phasen nach HOAI gliedern. Unser Büro bietet alle neun Phasen an. Es ist dabei möglich, uns entweder für einen Teil des Projektes oder aber für den gesamten Leistungsumfang zu beauftragen.

LPH 1: Grundlagenermittlung

Die Grundlagenermittlung umfasst alle Maßnahmen, die noch vor der eigentlichen Planung stattfinden. Dazu gehören gemeinsame Gespräche und Überlegungen, die wir mit den Auftraggebern bzw. Bauherren durchführen. Die Aufgabenstellung wird in diesem Stadium genau geklärt und es findet eine Beratung zum Leistungsbedarf statt. Eine Bestandsaufnahme und eine Standortanalyse können bei uns als “besondere Leistung” in Auftrag gegeben werden.

LPH 2: Vorplanung mit Kostenschätzung

Nach Abschluss der Grundlagenermittlung beginnen wir mit der Vorplanung, als Vorbereitung der eigentlichen Entwurfsplanung. Hierbei erstellen wir skizzenhaft ein Planungskonzept, ohne dass der Entwurf weiter verfeinert oder konkretisiert wird. Bereits in dieser Phase gilt es, energetisch günstige, ökonomisch sinnvolle und ökologisch wirksame Bauformen zu entwickeln. Hierbei werden vielfältige Aspekte eines Bauvorhabens berücksicht. Aus der Wertung und Ordnung dieser Aspekte entsteht ein Sinngefüge, welches als Grundlage für den strukturellen Aufbau eines Gebäudeentwurfs dient.

Integrative Planungsmethode

Schon in der Vorbereitungsphase bedienen wir uns modernster Technik wie der integralen Planungsmethode – BIM. Dabei passen wir die Arbeitsweise an die Projektgegebenheiten an. Von “little closed” bis “open BIM” ist jede Vorgehensweise möglich.

In dieser Planungsphase findet auch die Kontaktaufnahme zu den Behörden statt, um die Genehmigungsfähigkeit zu prüfen. Außerdem führen wir eine erste Schätzung der zu erwartenden Kosten durch, nachdem wir mit Ihnen den Ausstattungsstandard und die Brutto-Grundfläche festgelegen.

LPH 3: Entwurfsplanung und Kostenberechnung »

Nun beginnt die Phase der eigentlichen Entwurfsplanung. Hier erstellen wir ein endgültiges Planungskonzept und konkretisieren die zuvor erstellte Kostenschätzung. Der nun finale Entwurf bezieht alle bisher festgelegten Aspekte ein, jedoch werden nun auch weitere Faktoren mit berücksichtigt. Unter anderem werden nun der kontextuelle Bezug und die ökologischen Aspekte des Bauvorhabens ausgearbeitet.

Kontext

Der Kontext eines Projekts, das Zusammenwirken von Zeit, räumlichen Gegebenheiten, und der Umgebung, ist von entscheidender Wichtigkeit. Nur wenn der Frage nach dem Kontext genügend Aufmerksamkeit geboten wird, ist es möglich, in der Architektur ein harmonisches Ganzes zu erschaffen. Der Prozess des Schaffens ist dabei stets auch ein Dialog mit der Umfeld.

Nachhaltigkeit

Kenntnisse modernster Technologien und ihrer Verwendung, sowie der bestehenden Umweltstandards, sind die planerische Grundlage, um nachhaltige Gebäude zu realisieren. Das Prinzip der „Simple Technology“ – so wenig Technik wie möglich, so viel Technik wie nötig – prägt jede Entwurfsentscheidung maßgeblich. Im Idealfall produziert ein Gebäude einen Energieüberschuss. Energie einzusparen und regenerative Energien zu nutzen spart langfristig Kosten und ist besser für die Umwelt. Bereits in der Planungsphase vermeiden wir grundsätzlich umweltschädliche Materialien. Bei Rückbau produzieren Häuser aus regenerativen Baustoffen keinen Sondermüll und haben somit auch keine negativen Effekte auf die Gesamt-Energiebilanz.

Visualisierung

Nach Abschluss der Entwurfsplanung gehört eine fotorealistische Visualisierung für uns zum Standardservice. So kann sich der Auftraggeber bereits vor dem Bau ein Bild von seinem Projekt machen und einen realistsichen Eindruck gewinnen.

LPH 4: Genehmigungsplanung »

Nachdem wir erfolgreich die Entwursplanung abgeschlossen haben, wird auf ihrer Grundlage die Baugenehmigung erarbeitet.
Die Genehmigungsplanung ist ein Teil einer Bauplanung zur Erstellung von Bauwerken. Sie umfasst alle Arbeiten zur Zusammenstellung eines Bauantrags mit dem Ziel der Erteilung einer Baugenehmigung und besteht aus folgenden Teilen:

  • Eingabeplan mit Grundrissen, Ansichten und Schnitten im Maßstab 1:100
  • Bauantragsformular
  • Baubeschreibung
  • statistischer Erhebungsbogen
  • Wärmeschutznachweis
  • Standsicherheitsnachweis (Statische Berechnung, Statik)
  • amtlicher Lageplan zum Bauantrag, meist im Maßstab 1:200 (kleinere Maßstäbe nur bei großen Grundstücken)
  • ggf. weitere notwendige Nachweise und Angaben, die zur Erteilung der Genehmigung von der Bauaufsichtsbehörde gefordert werden.

LPH 5: Ausführungsplanung

Ziel in dieser Phase ist es, die vorausgegangene Planung nun soweit zu konkretisieren, dass das Bauvorhaben tatsächlich realisiert werden kann. Hierfür erstellen wir Ausführungspläne in einem größeren Maßstab als die Pläne der Genehmigungsplanung. Es ist wesentlich, dass die Grundidee und das Konzept des in den vorhergehenden Phasen gefassten Entwurfs, durch die Detailplanung noch weiter gefestigt wird. Bei der Ausführungsplanung kann in bestimmten Fällen ein Austausch mit entsprechenden Fachleuten notwendig werden.

LPH 6: Vorbereitung der Vergabe

Die Vorbereitung der Vergabe für das geplante Projekt beinhaltet zunächst die Aufstellung eines Vergabeterminplans. Auf Basis der Ausführungsplanung werden nun auch die Mengen ermittelt. Außerdem werden Leistungsverzeichnisse aufgestellt, anhand derer schließlich die Kosten ermittelt werden. Durch den Vergleich mit der Kostenberechnung wird auch die Kostenkontrolle durchgeführt. Unsere Aufgabe ist es, alle Arbeiten zu koordinieren und alles mit den beteiligten Fachbereichen abzustimmen. Abschließend stellen wir in dieser Phase alle Vergabeunterlagen zusammen.

LPH 7: Mitwirkung bei der Vergabe inklusive Kostenanschlag

Nach dem Einholen von Angeboten wird ein Preisspiegel aufgestellt. Dies erfolgt nach Einzelpositionen oder Teilleistungen. Nach Abgleich und Prüfung der Angebote führen wir die Bietergespräche und erstellen die Vergabevorschläge. Anschließend stellen wir die Vertragsunterlagen für alle Leistungsbereiche zusammen. Bei der Auftragserteilung stehen wir dem Bauherren gerne zur Hand.

LPH 8: Objektüberwachung – Bauüberwachung und Dokumentation

Die LPH 8 wird allgemein als Bauleitung bezeichnet. Hierzu gehört u. a. das Führen eines Bautagebuchs. Die Bauleitung leitet eine Baustelle oder Teile einer Baustelle. Sie ist für die ordnungsgemäße Ausführung der Bauarbeiten verantwortlich. Der Begriff wird sowohl für die Bauleitung des Auftraggebers (Bauherrn) als auch für die Bauleitung des Auftragnehmers (Bauunternehmen) verwendet.

LPH 9: Objektbetreuung

In der LPH 9 der HOAI geht es vor allem darum, Baumängel festzustellen, bevor Gewährleistungsfristen abgelaufen sind. Unmittelbar mit der Fertigstellung eines Hauses naht der Tag des Einzugs. Zuvor findet noch eine gemeinsame Begehung mit dem Bauherrn und dem Architekten statt. Der Architekt dokumentiert dabei ausführlich die festgestellten Mängel und kontrolliert auf Wunsch des Bauherrn, ob die Mängel anschließend beseitigt wurden.